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Dr.Geipel in einer Sendung über FehlurteileDr.Geipel in einer Sendung über Fehlurteile

Dr. Geipel in einer Sendung über Fehlurteile  
Dr. Geipel: 089 -230 88 20
E-mail: Info@geipel-ra.de

I.         Anwaltssuche

Wer nicht kämpft, verliert, oder:  Anwaltssache ist Vertrauenssache.

Die meisten Richter leisten vorbildliche Arbeit, dennoch sind Richter auch Menschen und Menschen machen, wie Anwälte Fehler.

Wenn ein Gericht jemanden schuldig spricht oder eine Klage abweist, tritt dieser Schuldspruch rechtlich in Kraft. Das bedeutet jedoch nicht gleichzeitig, dass er auch gerecht ist. Im deutschen Recht werden oft Fehlurteile ausgesprochen und die Leidtragenden sind die Angeklagten und Parteien. Das richtige Rechtsmittel und die Wahl des richtigen Anwalts kann dabei über Sieg oder Niederlage entscheiden.

Dr. Geipel verfügt über eine 20-jährige praktische Prozesserfahrung und ist als Autor des Handbuchs der Beweiswürdigung, Mitautor des Handbuchs der Rechtsmittel (dort die Kapitel über die Verfassungsbeschwerde und Anhörungsrüge) und des Handbuchs der Wiederaufnahme ein literarisch ausgewiesener Fachmann auf diesen Gebieten und war Gast/Interviewpartner  in diversen TV- und Rundfunksendungen. Wer mehr über Dr.Geipel erfahren will, ist auf den Wikipedia-Eintrag verwiesen oder die Unterseite Über Dr. Geipel/Qualität

Darüber hinaus unterrichtet Dr. Geipel Richter und Anwälte in diversen Weiterbildungsseminaren, so z.B. bei der Deutschen Richterakademie den Vortrag "Fehler in gerichtlichen Beweiswürdigungen" (Vortrag 13.7.2016), bei privaten Seminaranbietern "Der richtige Weg in die und in der Berufung" (Oktober 2016) oder "Die verlorene Kunst der neutralen Gesamtbeweiswürdigung aller Tatsachen und Beweise aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung- durch Verständigungsübung gesteigerte Fehlerquellen und Fehlurteilsrisiken bei der Beweiswürdigung (Juni 2013 bei den "Mainzer Strafrechtsgesprächen").

An der Universität Passau unterrichtet Dr. Geipel  als Dauerveranstaltung das Seminar "Beweise und Lügenerkennung vor Gericht":

Seminar von Dr.GeipelSeminar von Dr.Geipel

 Dr. Geipel  ist zudem ständiges Mitglied im Redaktionsbeirat der Zeitschrift für Anwaltspraxis (ZAP). Die "ZAP" ist eine der führenden allgemeinjuristischen Zeitschriften und exakt auf die tägliche Arbeit als Anwalt zugeschnitten. Alle 2 Wochen bietet sie kompakte, sofort in die Praxis umsetzbare Informationen aus allen Rechtsgebieten, Praxistipps, Formulierungsvorschläge, Vertragsmuster, Beispielrechnungen etc. inklusive. Die Rubriken Eilnachrichten und "ZAP-Anwaltsmagazin" informieren kurz und knapp über alle wichtigen Gerichtsentscheidungen und Gesetzesnovellen. Der "ZAP-Report: Justizspiegel“ dokumentiert die Fälle grob verfahrenswidrigen Vorgehens der Gerichte, mit denen Sie in Ihrer Praxis konfrontiert werden können (zum Verlag). 

 

II.        Wer sind wir und wen vertreten wir?

Wir sind ein straf- und  zivilrechtlich ausgerichtetes Netzwerk mit Partnern in Deutschland und Europa (unter besonderer Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Weiler). Im Vordergrund steht für uns das unmittelbare Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant: Unsere Anwälte und Anwältinnen stehen Ihnen persönlich und jederzeit als Experten vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. 

 

III.      Welche Referenzen haben wir?

Diverse Fälle, die Dr. Geipel geführt hat, waren Gegenstand der Berichterstattung in Presse und Fernsehen. Dr. Geipel  ist Verfasser von ca. 50 Beiträgen in Zeitschriften, die sich mit Fragen der Beweiswürdigung, der Lügenerkennung, der Prozesstaktik und mit Rechtsmitteln befassen, sowie Autor des

-           Handbuchs der Beweiswürdigung. 40% aller Ärzte irren, aber wie viele Richter irren, ist nicht erforscht. Zur Vorauflage heißt es. „Inhaltlich ist das spannend und kurzeilig zu lesende Buch für Juristen eine wahre Fundgrube. Mit Blick auf die Beweisführung werden sowohl der Straf-  als auch der Zivilprozess, speziell der Zeugenbeweis eingehend behandelt“ (so Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Prechtel in StRR 2010, 419).

-           Handbuch der Rechtsmittel (dort das Kapitel über die Verfassungsbeschwerde), das wie folgt rezensiert wurde: „Das hier rezensierte Handbuch hat seine Stärken gerade bei der umfassenden Behandlung von „exotischeren“ Rechtsbehelfen. So werden beispielsweise die formell- und materiell-rechtlichen Aspekte der Verfassungsbeschwerde auf rund 180 Seiten dargestellt“ (so RA Lorenz, StraFO 2013, S. 307).

-           Handbuch der Wiederaufnahme (Mitautor). Herausgeber und Autoren sind Strafverteidiger bzw. Richter, die als ausgewiesene Praktiker die Problemschwerpunkte der Wiederaufnahme aus Erfahrung gut kennen. Zum Verlag!

IV.      Was ist ein Fehlurteil?

Ein Alptraum: Das Gericht fällt bei einem Straf- oder Zivilprozess eine Fehlentscheidung. Das Fehlurteil der Justiz kann zu einer langen Haftstrafe oder im Falle des Zivilverfahrens zu einem wirtschaftlichen Existenzverlust führt. Fehlurteile entstehen entweder in rechtlicher Sicht, weil der falsche Paragraph auf den Fall angewendet wurde oder in tatsächlicher Sicht, weil das Gericht einem falschen Zeugen oder Sachverständigen glaubt, oder das Vorbringen der Partei schlicht ignoriert.

V.        In welchen Rechtsgebieten entstehen Fehlurteile?

Fehlurteile entstehen in allen Rechtsgebieten. Im Netzwerk von Dr. Geipel werden aber nur Fälle aus dem

-           Zivilrecht

-           Strafrecht

-           Arbeitsrecht

-           Ehe- und Familienrecht

-           Erbschaftsrecht

-           Baurecht

bearbeitet.

VI.      Wie kann ein Fehlurteil bekämpft werden?

Ein Fehlurteil kann durch die dafür vorgesehenen Rechtsmittel bekämpft werden (Berufung, Revision, Anhörungsrüge, Verfassungsbeschwerde, Wiederaufnahme). Die meisten dieser Rechtsmittel erfordern bereits formale Anforderungen, die der Laie nicht mehr erfüllen kann, sondern einen Fachmann konsultieren muss.

Relativ einfach ist der Fall, wenn ein Paragraph falsch angewendet worden ist. Umso schwieriger ist es, wenn  ein Zeuge gelogen hat (Lüge vor Gericht), oder die Spezialrechtsmittel der Revision, Wiederaufnahme oder Verfassungsbeschwerde gewählt werden müssen.